VDS 3602 – Versicherungsklausel
(Feuerschutzklausel)
Die Gefahren, die von elektrischem Strom ausgehen (z. B. Brände), werden heutzutage oft noch unterschätzt. Das ist ein Grund dafür, dass Versicherungen in ihren Verträgen die wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen vom Versicherungsnehmer fordern.
Sicherheitsvorschriften AFB:
- VdS-Richtlinien (Feuerschutzklausel)
- Klausel 3602
- Klausel 2046 (Sicherheitsvorschriften in Starkstromanlagen bis 1000V).
(Die Klausel 3602 wird inhaltlich von Klausel 2046 mit eingebunden.)
Ein Versicherer kann die Klausel 3602 je nach Risikoeinschätzung im Versicherungsvertrag einbinden. Auszug aus der Klausel:
„1. Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen jährlich… auf seine Kosten durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütungs GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis (Befundschein VdS 2229) darüber ausstellen zu lassen. 2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden, die Mängel fristgerecht zu beseitigen und dies dem Versicherer anzuzeigen.“
Hendrik Bunse ist ein beim VdS- Schadenverhütung GmbH anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen. Anerkennungs-Nr. ES 21844